Stand: Mai 2009

E – Kennzeichnung von BOS-Funkgeräten



Immer wieder erreichen mich Anfragen, inwieweit ältere BOS-Funkgeräte ohne CE Kennzeichen bzw. ohne E-Kennzeichnung in neue Fahrzeuge eingebaut werden dürfen.

Nach einer Änderung der entsprechenden EU-Regelungen ist dies seit 1.1.2006 kein Problem mehr. Im folgenden verschiedene Stellungnahmen zu dem Thema, die die rechtliche Situation erläutern:



Gutachten des Polizei-Technischen-Institutes (PTI) von November 2005

Stellungnahme des bayerischen Innenministeriums von 2006

Rundschreiben des Landes-Feuerwehrverbandes Bayern

Schreiben des niedersächsischen Innenministeriums

Rundschreiben der Firma COMTEC an ihre Kunden (Auszug)



Ich hoffe, damit weiterhelfen zu können.