Immer wieder erreichen mich Anfragen, inwieweit ältere BOS-Funkgeräte ohne CE Kennzeichen bzw. ohne E-Kennzeichnung in neue Fahrzeuge eingebaut werden dürfen.
Nach einer Änderung der entsprechenden EU-Regelungen ist dies seit 1.1.2006 kein Problem mehr. Im folgenden verschiedene Stellungnahmen zu dem Thema, die die rechtliche Situation erläutern:
Gutachten des Polizei-Technischen-Institutes (PTI) von November 2005
Stellungnahme des bayerischen Innenministeriums von 2006
Rundschreiben des Landes-Feuerwehrverbandes Bayern
Schreiben des niedersächsischen Innenministeriums
Rundschreiben der Firma COMTEC an ihre Kunden (Auszug)
Ich hoffe, damit weiterhelfen zu können.