Stand: 28.04.2025

10 cm Band



Der Frequenzbereich von 14,25 bis 14,5 GHz ist für die Übertragung von Bild-, Ton- und Datensignalen mit Punkt-zu-Punkt-Richtfunkanwendungen bei einer maximal zulässigen Sendeleistung von 790 W EIRP für Funkanwendungen der BOS freigegeben.

Nach dem Frequenzplan von März 2022 der Bundesnetzagentur, Frequenzteilplan 374, Eintrag 374001 ist der Frequenzbereich von 14,25 bis 14,30 GHz, nach Frequenzteilplan 375, Eintrag 375001 der Frequenzbereich von 14,30 bis 14,47 GHz, nach Frequenzteilplan 376, Eintrag 376001 der Frequenzbereich von 14,47 bis 14,50 GHz der BOS zugewiesen.
Da es hier keinen Wegfallvermerk gibt bleibt dieser Bereich auch nach einem Wechsel auf das zukünftige Digitalsystem der BOS erhalten.

Folgende Frequenzen stehen zur Verfügung:

Kanal

Raster 1

GHz

Raster 2

GHz

1

14,263

14,270

2

14,277

14,284

3

14,291

14,298

4

14,305

14,312

5

14,319

14,326

6

14,333

14,340

7

14,347

14,354

8

14,361

14,368

9

14,375

14,382

10

14,389

14,396

11

14,403

14,410

12

14,417

14,424

13

14,431

14,438

14

14,445

14,452

15

14,459

14,466

16

14,473

14,480

17

14,487

14,494

18

14,501



Die Bundesnetzagentur hat der Polizei vorrangig die Kanäle 1 bis 8 des Rasters 1 und des Rasters 2 zur Verfügung gestellt. Wegen eventuell notwendigen Ausweichens im Störungsfall müssen jedoch alle Kanäle der beiden Raster geschaltet werden können. Raster 2 befindet sich zu Raster 1 im 7-MHz-Versatz und eignet sich in der Regel nicht für einen gleichzeitigen Einsatz am gleichen Ort.

Hier ein (leider nicht besonders gutes) Bild eines LKW mit dem ausfahrbaren Mast für solche Richtfunkverbindungen.