Stand: 04.08.2018

11 m Band



Die Zuweisung der Frequenzen im 11-m-Band erfolgte Anfang der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts durch die Deutsche Bundespost als Vorgänger der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), bzw. der heutigen Bundesnetzagentur.

Das 11-m-Band war in fünf Bedarfsgruppen aufgeteilt.

Hier die Aufteilung und Frequenzen, wie sie sich aus der Erinnerung und teils widersprüchlichen Aussagen im Internet ergeben. Fehler sind nicht ausgeschlossen sondern wahrscheinlich!

Das Kanalraster betrug 10 kHz. Als Betriebsart wurde AM - Amplitudenmodulation verwendet.
Für einen Antrag auf Genehmigung einer dieser Frequenzen mußte man einen Bedarf nachweisen. Seitens der Fernmeldebehörde bekam man dann die Gruppe (Frequenzbereich) zur gemeinsamen Nutzung zugeteilt. Funkinteressierte gründeten deshalb viele „Autohilfsclub e.V.'s“, um die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen und somit legal funken zu können.

Über den Zeitraum, in dem Teile des 11-m-Bandes den BOS zugewiesen waren, liegen mir keine genauen Erkenntnisse vor. Eine Frequenzzuweisung im 11-m-Band bestand spätestens seit 1961 bis mindestens bis 1975, eventuell aber auch bis 1981 und für die Frequenz 26.995 möglicherweise noch darüber hinaus.

Mit Rundschreiben des Bundesministerium des Innern vom 21.6.1961 an die Hilfsorganisationen wurde geregelt, das die Sicherheitsbehörden ihre Geräte direkt bei den Oberpostdirektionen anzumelden hatten. Die Hilfsorganisationen hatten die Anmeldungen über die zuständigen Innenminister bzw. -Senatoren einzureichen, die diese mit Zustimmungsvermerk an die Oberpostdirektionen abgaben. Seit August 1964 konnten auch die Hilfsorganisationen direkt bei den Oberpostdirektionen die Anmeldungen vornehmen und der Weg über die Innenminister und -Senatoren entfiel (Rundschreiben des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 4.8.1964 Az. II D 5 5453-0).

Auch war für die Hilfsorganisationen geregelt, das der Rufname mit Ortsangabe und Ordnungszahl zu benutzen ist. Folgende Rufnamen sind aufgeführt:


Gemäß Runderlaß des Innenministers von Nordrhein-Westfalen vom 14.6.1971 wurde für die ihm unterstellten BOS klargestellt, das diese den Sprechfunkverkehr ausschließlich innerhalb der zugewiesenen Frequenzen im 4- und 2-m-Band betreiben dürfen.

Ausschlaggebend dürfte hier die Verfügbarkeit ausreichender Kanäle im 2-m-Band für die BOS gewesen sein.

Bosch bot 1973 das Trans 27A als Einkanalgerät für das 11-m-Band an.

Ein 11-m-Band Handfunkgerät, das möglicherweise bei den BOS verwendet wurde, ist das WT 100 von Telefunken aus dem Jahre 1966, das auch zu meinem Museumsbestand gehört..

Ein weiteres 11-m-Band Handfunkgerät, das vermutlich bei den BOS verwendet wurde, ist das Tokai TC-1603G aus dem Jahre 1969. Zwei dieser Geräte befinden sich ebenfalls in meiner Sammlung.

Zufällig stieß ich auf Abbildungen des Telefunken ELA D101 aus dem Jahre 1971. Leider fehlt mir das Gerät in meiner Sammlung.

Die einzig mir belegte Nutzung erfolgte bei der Feuerwehr Meinersen. Diese kaufte 1972 11-m-Band Handfunkgeräte der Marke ZODIAC über die Firma Bode Feuerschutz. Die Maße betrugen 22 cm x 9 cm x 5 cm, mit ausgezogener Antenne 1,80 m. Das Gerät hatte 3 Kanäle mit Frequenzen zwischen 26.985 MHz und 27.015 MHz

Es verfügte über eine Buchse für Ohrhörer und Mikro sowie über eine Ladebuchsen, so das das Gerät mit Akku oder über Netzteil betrieben werden konnte. Das Gerät hat sehr große Ähnlichkeit zu dem Tokai TC-1603G.

Hier eine Abbildung des ZODIAC-Gerätes

Auf der Fernmeldereferenten-Tagung des Malteser-Hilfsdienstes am 19. und 20. April 1980 war das Thema 27-MHz-Bereich wieder ein Tagesordnungspunkt. Leider liegt mir die Beratungsunterlage und das Ergebnis nicht vor. Es ist zu vermuten, das 1980 seitens einzelner Gliederungen der Malteser der Frequenzbereich genutzt wurde oder Nutzungswünsche bestanden, da die CB-Geräte sehr preiswert und vor allem bei vielen Helfern auch privat verbreitet waren. Seit mindestens 1976 war jedoch Malteser-intern die dienstliche Nutzung des 11-m-Bandes untersagt.

1974 verabschiedete die CEPT in Lissabon eine Empfehlung fuer einen Hobbyfunk im 27-MHz Bereich. In Deutschland wurde die CEPT-Empfehlung zum 01. Juli 1975 durch die Amtsblattverfügung 393/1975 von der Deutschen Bundespost (DBP) umgesetzt und damit CB-Funk eingeführt. Erlaubt war der Betrieb auf 12 Frequenzen (Kanal 4 bis 15) .

1981 veröffentlichte das Bundesministerium fuer Post und Telekommunikation (BMPT) im Amtsblatt 62/1981 die Verfügung 434/1981. Diese gab die Funkkanäle 1 bis 22 frei.

Später wurde der CB-Funk noch einmal aufgewertet. Die RegTP gab 40 weitere Frequenzen unterhalb der bisherigen 40 Kanäle sowie die Frequenz 26.995 fuer den Gebrauch frei. Das Datum entzieht sich meiner Kenntnis.

Folgende Frequenzen standen zur Verfügung:
Die Kanalnummern wurden erst mit Freigabe des 11-m-Bandes für den CB-Funk eingeführt.

BOS-Kanal

(tatsächliche Bezeichnung unbekannt)

Frequenz

(MHz)

CB-Kanal

CB-Nutzung seit

1

26965

CB Kanal 1

Ab 1981

2

26975

CB Kanal 2

Ab 1981

3

26985

CB Kanal 3

Ab 1981

4

26995

CB Kanal 80

Unbekannt, aber deutlich nach 1981

5

27005

CB Kanal 4

Ab 1. Juli 1975

6

27015

CB Kanal 5

Ab 1. Juli 1975