Stand: Mai 2009

Die Entwicklung direkt nach dem II. Weltkrieg


Nach der bedingungslosen Kapitulation am 8.5.1945 war der Betrieb von Funkanlagen verboten bzw. nur die Post durfte Funkdienste einrichten und technisch unterhalten. Durch die völlig veränderten Strukturen bei der Polizei, die stark lokal ausgerichtet waren, gab es keine einheitliche Entwicklung. Hier war vieles von der örtlichen Eigeninitiative und dem Wohlwollen der Besatzungsmächte abhängig.

Um den Kommunikationsbedarf befriedigen zu können, wurde vielerorts Funkgerät über die Deutsche Post angemietet. Seitens der Deutschen Post wurden dann Geräte der früheren deutschen Wehrmacht – überwiegend Panzerfunkgeräte aber vereinzelt auch Geräte der Luftwaffe – den Polizeidienststellen vermietet.

Die obige Abbildung zeigt den Einsatz des Gerätesatzes Fu 5 für Kampfpanzer der ehemaligen deutschen Wehrmacht. Empfänger (oben) Ukw.E.e, Sender (unten) 10 W.S.c. Frequenzbereich 27,2 bis 33,3 MHz, 10 Watt Sendeleistung, Amplitudenmodulation bei der Braunschweiger Polizei 1948. Die Geräte auf dem Bild sind sogenannte Gelbstrich-Geräte (gelber senkrechter Strich auf der Frontplatte in der oberen Hälfte), vorbereitet für den Anschluß an die Panzer-Bordsprechanlage. Dazu gehören noch je ein Sender- und Empfänger-Umformer (E Ua und U 10a) für 12 V-Anschluß. Die Feststation hatte eine Sendeleistung von 200 W.

Im folgenden Bild ist ein auf Frequenzmodulation umgebautes FuG 16 (UKW-Sprechfunkgerät der ehemaligen Luftwaffe) zu sehen, das 1948 in Bayern als Relaistelle diente.

Nachfolgend ein FuG 10 mit Torn. Empfänger b der ehemaligen deutschen Wehrmacht in einem bayerischen Kurzwellen-Funkwagen 1949.

Ausgehend von den guten Erfahrungen mit dem Polizeifunk wurde bereits im Mai 1946 in Hamburg wieder ein Funknetz mit Zustimmung der britischen Mititärregierung aufgebaut. Es gab in den fünf mit Empfängern ausgerüsteten Fahrzeugen keinen Sender, so daß es keine Gewähr für die Aufnahme der Funksprüche gab. Im Laufe der Jahre 1947/48 gelang es, die provisorische Anlage soweit auszubauen, daß bereits zehn RADIWA im Einsatz waren, vier davon mit Fahrzeugsendern. Eingesetzt wurden hier Geräte mit Amplitudenmodulation im 3-m-Bereich. Es handelte sich hierbei um umgebaute Panzerfunkgeräte.

Bereits 1947 wurde auch in München mit Fahrzeugfunkgeräten experimentiert. Hier entschied man sich für eine frequenzmodulierte Anlage von Lorenz.

In Berlin wurde 1948 ein Funknetz mit ehemaligen Panzerfunkgeräten im 9-m-Band aufgebaut. Ende 1948 / Anfang 1949 bestand das Funknetz in Berlin aus einem 100 Watt Sender, einem 10 Watt Notsender, 6 ortsfesten Nebenempfängern und 70 Fahrzeuganlagen.

Der erfolgreiche Betrieb von Funkanlagen in Hamburg und München im praktisch heutigen BOS 4-m-Band wurde Ende 1947 dann auch in einem Pflichtenheft des Post- und Fernmeldetechnischen Zentralamtes bundesweit übernommen. Festgelegt wurde unter anderem, das die Fahrzeuge üpber eine Sendeleistung von 10 Watt, die Feststationen über 100 Watt Sendeleistung bei einem Hub von 17,5 kHz bei Frequenzmodulation verfügen müssen. So kamen z.B. 1949 von Telefunken die Geräte 80 Cäsar als 2-Kanal Geräte mit einem Frequenzraster von 150 kHz und einer Sendeleistung von 10 Watt als Wechsel- und Gegensprechgeräte zum Einsatz. Bereits 1951 erschienen dann die Geräte der Dora-Bauserie, die 3 Kanäle schalten konnten und im 100 kHz-Kanal-Raster arbeiteten, die schon 1952 von der Dora2-Serie im 50 kHz-Raster abgelöst wurde.

Ab Juni 1948 fielen dann sukzessive viele der Beschränkungen weg und die polizeilichen Aufgaben wurden mehr und mehr wieder auf deutsche Behörden übertragen.

Im Jahre 1948 wurde ein Funkausschuß der Polizeien der Länder gebildet, der 1948/1949 eine erste Vereinbarung über Fragen der Zusammenarbeit treffen konnte und über gemeinsam zu lösende Aufgaben Absprachen definierte.

Als besonders problematisch erwies sich, das praktisch alle früher für den polizeilichen Funkverkehr genutzten Frequenzen anderweitig verteilt waren. Die enge Zusammenarbeit von Bundespostministerium und dem Fernmeldereferat des Bundesinnenministeriums ergab dann die im Ende noch heute gültige Frequenzbereichszuweisung.

Durch den 1950 gefaßten Beschluß zum Neuaufbau des Bundesgrenzschutzes und den Wiederaufbau der Bereitschaftspolizeien entstand ein erheblicher Bedarf an Funkgeräten. Diesen Bedarf konnte die deutsche Industrie wegen fehlender Kapazitäten nicht abdecken. Da nach dem Krieg für die deutsche Industrie ein Verbot zur Herstellung professioneller Funktechnik bestand, konnte auf deutsche Entwicklungen und Geräte nicht zurückgegriffen werden. Als Notlösung bot sich die Verwertung von ausgesondertem Heeresgerät, größtenteils amerikanischen Ursprungs, an, das von der „Staatlichen Erfassungsgesellschaft“ (STEG) in Mannheim vertrieben wurde. Hierbei handelte es sich Geräte für den Kurz- und Grenzwellenbereich, die in den Jahren 1935 bis 1940 hergestellt worden waren.

Verwendet wurden der zweistufige Sender S191 mit 100 Watt Sendeleistung und einem Frequenzbereich von 1500 bis 6200 kHz für den Funktrupp L, mit 200 Watt für den Funktrupp M und als Notsender für den Funktrupp S, der als Hauptsender ein bzw. zwei Geräte mit einer Sendeleistung von 400 Watt erhielt. Als Einheitsempfänger diente der E348. Alle Sender- und Empfängertypen konnten in den Betriebsarten A1 (Telegrafie tonlos), A2 (Telegrafie tönend) und A3 (Telefonie) betrieben werden. Mit diesem Gerät war die Kommunikation zwischen den oberen Führungsebenen auch über weitere Entfernungen sichergestellt. Die später als FuG 4 geführten Geräte wurden bis teilweise Anfang /Mitte der 60er eingesetzt, bevor sie durch Neuentwicklungen ersetzt wurden.

Die folgenden Bilder zeigen Fahrzeuge der Funktrupps sowie einen Sonderwagen des Bundesgrenzschutzes und wurden ca. 1952 / 1953 aufgenommen.

Hier ein FuKW M auf Basis eines Mercedes LKW L 3500:

Problematisch erwies sich die Lösung der Verständigungsfrage innerhalb der Züge. Bei den vorhandenen Gebrauchtgeräten, die als tragbare Geräte in Frage kamen, handelte es sich um 2-Lasten-Geräte, die aufgrund ihrer Größe und des Gewichtes nicht einsatztauglich waren. Zur Unterstützung der im Wiederaufbau befindlichen deutschen Industrie war es ebenfalls nicht erwünscht, auf verfügbare Geräte ausländischer Produktion zurückzugreifen. So entstand in enger Zusammenarbeit mit der Industrie das Konzept für ein frequenzmoduliertes UKW Tornister Funkgerät im 2-m-Band für Wechselsprechen mit sechs schaltbaren Kanälen bei einem Kanalabstand von 100 kHz. Das Gewicht sollte mit Stromversorgung 5 kg nicht überschreiten. Nach nur 12 Monaten Entwicklungszeit konnte bereits 1952 mit der Auslieferung des Funksprechgerätes A – später als FuG 1 bezeichnet, durch die Firma Lorenz begonnen werden. 1953 kam dann auch das vergleichbare Tornister-Funksprechgerät b – später als FuG 2 bezeichnet - von Telefunken auf den Markt.

Auch wurde ausgehend von den guten Erfahrungen aus der Vorkriegszeit wieder ein festes Polizeifunknetz im Kurzwellenbereich aufgebaut. Die folgenden Bilder geben einen kleinen Einblich in diese Technik und stammen ebenfalls aus den Jahren 1952 / 1953.

Hier das Frequenzmessgerät, das auf dem Tisch der Polizeihauptfunkstelle abgebildet ist.

Im folgenden drei ehemalige Wehrmachtsempfänger, die auch von der Polizei genutzt wurden. Die Geräte sind Bestandteil der fernmeldetechnischen Lehrmittelsammlung der Bundespolizeiakademie in Lübeck.

Langwellempfänger E10L:

Kurzwellenempfänger E52b-1:

Empfänger Anton:

Hier eine schematische Darstellung des Polizeifunknetzes im Kurzwellenbereich, wie es dann praktisch bis Anfang der 90er Jahre Bestand hatte.

Literaturhinweise:

Kurz- und Grenzwellentechnik
im Fernmeldedienst der Sicherheitsbehörden

Verfasser Adolf Hagen / Alfred Samlowski
Carl Lange Verlag, Duisburg
1953



50 Jahre Polizei Funk
Geschichte des Funkwesens der Sicherheitsbehörden
Herausgeber: Alfred Samlowski
Brigadegeneral i. BGS a.D.
Sonderausgabe I/1970 der Fachzeitschrift
Polizei Technik Verkehr Wiesbaden
April 1970



Die deutschen Funknachrichtenanlagen bis 1945
Band 2 "Der Zweite Weltkrieg"
Verfasser: Fritz Trenkle
Hüthig Buch Verlag GmbH, Heidelberg
Copyright bei Telefunken Systemtechnik GmbH, Ulm
ISBN 3-7785-2034-2
1990



Vom Knallfunken zum Datenfunk
75 Jahre "Bewegliche Stationen"
Verfasser: Alfred Engelmann
AEG-TELEFUNKEN
1976



Entwicklung des BOS-Sprechfunks
Grundlagen, Organisation, Technik
Verfasser: Heinz-Otto Geisel
Brandschutz 7/1999
Kohlhammer Verlag, Stuttgart