Stand: 18.12.2013

Autophon SE 19






Das Autophon SE 19 ist ein tragbares Kleinfunkgerät der Schweizer Firma Autophon AG, Solothurn. Es handelt sich um ein Funkgerät, das es sowohl in 4-m, 2-m und 70-cm Ausführungen gab. Es konnte bis zu 6 Kanäle schalten. Das Gerät, je nach Konfiguration, war für Wechselsprechen (Simplex) oder auch für bedingtes Gegensprechen (Semiduplex) ausgelegt. Die Sendeleistung betrug bei den 2-m und 4-m-Geräten 0,8 Watt. Nach einer mir vorliegenden Information erhielt eine der Versionen die FTZ-Zulassungsnummer E-161/69, somit wurde das Gerät ab 1969 hergestellt.



Bei einem Internetauktionshaus fand ich folgende Gerätebeschreibung: „Tragbares altes Funkgerät Typ SE 19 A43 von Autophon AG Solothurn, 6 Kanäle, 3 Kanäle bequarzt, 76,375MHz, 76,425 und 76,475. Gerät hat eine Stahlbandantenne.“ Bei den angegebenen 4-m-Band Frequenzen handelt es sich um die alten Kanälen 22 (h1), 23 (h2) und 24 (i) im bis Anfang 1972 verwendeten 50 kHz-Raster.


Definitiv wurde das Autophon SE19 als 2-m-Gerät bei der Bergwacht Schwarzwald von 1973 bis ca. 1982 im Bergrettungsdienst und Katastrophenschutz eingesetzt. Ebenso setzten die Berufsfeuerwehren Düsseldorf und Leverkusen Autophon SE 19 Geräte bis etwa Mitte der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts ein. Ältere Kameraden bei der BF Leverkusen schwärmen noch heute von der Robustheit und sicheren, einfachen Bedienung mit Handschuhen durch die großen Tasten bei diesen Geräten. Im Bereich der BOS waren eigentlich nur Geräte aus deutscher Produktion üblich. Insofern ist die Nutzung dieses Gerätes eine Besonderheit.

Dieser Gerätetyp zeigt, das ein Bedarf an robusten Geräten für den Einsatzstellenfunk bestand. Dies sollte durch ein "FuG 14" dann abgedeckt werden, das aber über einen Richtlinienentwurf nicht hinausgekommen ist

Die Bergwacht Schwarzwald hat mir freundlicherweise zwei Datenblätter zu dem Gerät zu Verfügung gestellt, die ich hier hinterlege:

Technisches Informationsblatt 2001

Technisches Informationsblatt 2002

Ich Danke der BF Leverkusen für die Überlassung von Kopien des kompletten Handbuches zum SE 19.