März 1994 - Aus dem Bayerischen Landtag
Polizei mit Sprachverschlüsselungsgeräten des Typs Vericrypt

Drucksache

12/14916

09. 03. 94/17. 03. 94

Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten Dr. Fleischer, Kellner DIE GRÜNEN
vom 01. 02. 94

Datenschutz bei der Bayerischen Polizei und Schutz von Funkgesprächen

Wir fragen die Staatsregierung:

1.    a) Ist es zutreffend, daß das Innenministerium die bayerische Polizei mit Sprachverschlüsselungsgeräten des Typs „Vericrypt“ ausgestattet hat?

b)    Wie sah das diesbezügliche Ausrüstungskonzept (z.B.: einige oder sämtliche Dienstfahrzeuge, sämtliche oder ausgesuchte Funkstellen) aus?

c)    Wie viele Geräte der o.g. Bezeichnung wurden bislang für die bayerische Polizei an geschafft?

2.    a) Welche Finanzmittel wurden in welchem Zeitraum für die Anschaffung der Geräte mit der Bezeichnung „Vericrypt“ ausgegeben?

b)    Trifft es zu, daß Geräte des genannten Typs beim Polizeiverwaltungsamt ihre Gewährleistungszeit abgelegen haben und daß nach Ablauf der Gewährleistungszeit festgestellt wurde, daß die gelagerten und nicht eingesetzten Geräte defekt waren?

c)    Wurden für die Instandsetzung solcher defekten, ungebrauchten Geräte nach Ablauf der Gewährleistungsfrist staatliche Mittel zur Reparatur aufgewandt und falls ja, in welcher Höhe?

3.    a) Trifft es zu, daß Geräte mit der Bezeichnung „Vericrypt“ noch beschafft wurden, als bereits durch Erfahrungen feststand, daß sie für den praktischen polizeilichen Einsatz ungeeignet sind, und wann lagen erstmals Erfahrungsberichte über die Mangelhaftigkeit vor?

b)    Weshalb wurden trotz der negativen Erfahrungsresultate weitere Geräte angeschafft?

c)    Ist es zutreffend, daß die beschaffende Abteilung im Staatsministerium des Innern wußte, daß das „Vericrypt“ nicht zusammen mit Gleichwellenfunkanlagen funktioniert, und warum wurde dies nicht bei Koordinationsgesprächen zwischen verschiedenen Polizeistellen vor der Beschaffung des Geräts als Problem aufgeworfen?

4.    a) Wie oft und wo wird das „Vericrypt“ heute im täglichen Dienst der Polizei - außer im Rahmen der vorgeschriebenen Erprobung - eingesetzt?

b) Trifft es zu, daß durch die Einführung des Gleichwellenfunks und die topographische Struktur der bayerischen Landschaft das Gerät nicht praktikabel ist und deshalb gar nicht oder nur sehr bedingt verwendet werden kann?

5.    a) Ist es zutreffend, daß durch das Innenministerium angeordnet wurde, „geeignete Maßnahmen“ gegen das Mit- und Abhören des Polizeifunks zu treffen, und wie sehen derartige Maßnahmen nach Ansicht der Staatsregierung in der Praxis aus?

b)    Trifft es zu, daß durch die organisatorische Direktive des Innenministeriums die eigene Überzeugung über die Nichteignung des technischen Gerätes „Vericrypt“ zum Ausdruck gebracht wurde?

c)    Wie ist der momentane Sachstand hinsichtlich dieses technischen Mittels, wie wird derzeit diesbezüglich verfahren, und wie geht es weiter?

Antwort

des Staatsministeriums des Innern

Zu 1. a):

Das Staatsministerium des Innem hat die bayerische Polizei nicht mit Sprachverschlüsselungsgeräten, sondern mit Sprachverschleierungsgeräten des Typs Vericrypt 1100 ausgestattet. Das Vericrypt 1100 ist kein Sprachverschlüsselungsgerät.

Nachdem sich die Fälle des unbefugten Abhörens des Sprechfunkverkehrs der Polizei häuften und die dabei gewonnenen Erkenntnisse immer mehr bei Begehung strafbarer Handlungen verwertet wurden, war es notwendig geworden, den Polizeifunk weitgehend abhörsicher zu machen. Die einzige technische Möglichkeit hierfür bestand darin, daß die Sprechfunkanlagen mit ausreichend kryptologischen Schutz bietenden Sprachverschleierungsgeräten ausgestattet werden.

Der Arbeitskreis II „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister der Bundesländer hat daher die Einführung des Vericrypt 1100 als einheitliches analoges Sprachverschleierungsgerät beschlossen und im Interesse einer bundeseinheitlichen Ausstattung, insbesondere im Hinblick auf länderübergreifende Einsätze, eine Beschaffung zur Abdeckung des dringenden taktischen Bedarfs empfohlen.

Vorausgegangene umfangreiche bundesweite Untersuchungen und Vergleichserprobungen von Sprachverschleierungs-/Sprachverschlüsselungsgeräten hatten ergeben, daß als einziges Kryptiergerät mit für die Polizei ausreichender Kryptiertiefe (Gutachten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik) und zum vertretbaren Preis nur das Sprachverschleierungsgerät Vericrypt 1100 am Markt war.

Zu l.b):

Zur Abdeckung des dringenden taktischen Bedarfs wurde ab 1979 in den Polizeihaushalt ein Beschaffungsprogramm eingestellt, mit dem ca. ein Drittel der Sprechfunkanlagen der Polizei mit Sprachverschleierungsgeräten ausgerüstet werden sollten. Damit wurden dann nach und nach insbesondere alle Einsatzzentralen, die Funkgeräte der wichtigen Führungs- und Einsatzkräfte der Schutz- und der Kriminalpolizei, die ortsfesten Sprechfunkanlagen der Polizeidienststellen und z.B. Funkstellen der Spezialeinheiten, geschlossener Polizeiverbände, des Personen- und Objektschutzes, der Sonderfahndung und Observation, für die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und für die organisierte und überregionale Kriminalitätsbekämpfung ausgerüstet.

Zu 1. c):

Für die insgesamt rd. 17.000 Sprechfunkstellen der bayerischen Polizei wurden vom Land für die Landes- und Grenzpolizei sowie das Landeskriminalamt ca. 3.500 und vom Bund für die Bereitschaftspolizei rd. 150 Sprachverschleierungsgeräte angeschafft.

Zu 2. a):

Von 1980 bis 1992 wurden für die Anschaffung von Vericrypt 1100 insgesamt rd. 20 Mio DM ausgegeben.

Zu 2. b):

Nein, das trifft nicht zu. Richtig ist, daß bei den ersten Gerätelieferungen 1980 zwei kleine Fehler („Kinderkrankheiten“ der ersten Serienproduktion) aufgetreten sind, die von der Lieferfirma selbst aufgezeigt und in Nachbesserungs- bzw. Umtauschaktionen kurzfristig und kostenlos sowie unter entsprechender Verlängerung der Gewährleistungsfrist behoben wurden. Im Einsatz erwiesen sich die Sprachverschleierungsgeräte als durchaus zuverlässig und robust.

Zu 2. c):

Nein, weil die Geräte nach Ablauf der Gewährleistungspflicht nicht mehr ungebraucht waren. Ohne Gebrauch könnten auch keine Defekte festgestellt werden. Sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gewährleistungsfrist wurden Gerätedefekte im Einsatz bei den Polizeiverbänden und nicht beim Polizeiverwaltungsamt festgestellt. Solche ausgefallenen Geräte wurden erst dann beim Polizeiverwaltungsamt zur Instandsetzung eingeliefert.

Zu 3. a):

Nein, das trifft nicht zu, weil die Vericrypt für den polizeilichen Einsatz nicht ungeeignet sind. Bereits bei den Vergleichserprobungen und bei der Entscheidung für die Einführung des Vericrypt war bekannt, daß jedes analoge Verschleierungs-/Verschlüsselungsverfahren zwangsläufig Minderungen in der Sprachqualität/Silbenverständlichkeit und bei den Übertragungsreichweiten bedingt. Im Vergleich zur „Klarlage“ muß bei „Kryptolage“ in jedem Fall eine merkliche Verschlechterung der Sprachqualität hingenommen werden. Es ist auch unvermeidbar, daß die Übertragungsqualität bei Funkstörungen und im Bereich der Grenzreichweiten im verschleierten Betrieb schneller abnimmt als im Klarbetrieb. Ferner können bei der Zusammenschaltung verschiedener Funkverkehrskreise und bei Funk-/Drahtaufschaltungen durch Laufzeitunterschiede Probleme auftreten. Diese unumgänglichen Einbußen durch analoge Verschleierungsverfahren werden als vertret- und zumutbar in Kauf genommen.

Ferner sind zwangsläufig im Kryptobetrieb auch andere Kriterien gegenüber dem offenen Betrieb zu beachten. Wegen der notwendigen vorherigen Synchronisation der kommunizierenden Verschleierungsgeräte muß z.B. bei Verbindungsaufnahme zwischen dem Sprechtastendruck und dem Sprechbeginn eine kurze Pause (ca. 1 Sekunde) eingehalten werden. Reines Gegensprechen ist nicht, bedingtes Gegensprechen jedoch möglich.

In welchem Maße solche Abstriche in der Qualität vom Anwender hingenommen werden bzw. diesem zugemutet werden können, ist nur subjektiv zu beurteilen. Im Informations und Kommunikationsbereich der Polizei zeigt sich immer wieder, daß grundsätzliche und physikalisch bedingte Probleme von einer Mehrheit leichter und von einer Minderheit weniger leicht oder ungern bewältigt werden. Dementsprechend ergeben sich dann auch Unterschiede in der Akzeptanz.

Erfahrungsberichte über den Einsatz der Sprachverschleierungsgeräte liegen aus den Jahren 1983, 1985 und 1989 vor. Darin wird die Sprachverschleierung im wesentlichen kurz zusammengefaßt wie folgt beurteilt:

-    Polizeipräsidium München (1983):

Bei der Sprachverschleierung müssen Abstriche von der ursprünglichen Sprachqualität gemacht werden. Die erzielbare Sprechqualität ist zwar keineswegs gut, muß aber unter den gegebenen Umständen hingenommen werden.

-    PP Schwaben/Polizeidirektion Kempten (1985):

Ein Sprachverschleierungsbetrieb ist ohne Schwierigkeiten möglich. Die allgemeine Sprachqualität bei Schleierbetrieb ist erheblich schlechter, aber gerade noch befriedigend.

-    PP Oberbayem/Polizeidirektion Ingolstadt (1989):

Wider Erwarten brachte der Verschleierungsbetrieb gute Ergebnisse. Die Verständlichkeit im verschleierten Funkverkehr wurde überwiegend mit „gut“ bewertet. Bei einer Inspektionsleiterbesprechung kam man zu dem Ergebnis, daß ein weiterer Ausbau der Funkfahrzeuge mit Vericryptgeräten anzustreben ist. Eine weitergehende Ausstattung von Fahrzeugen mit dem Sprachverschleierungsgerät würde dazu führen, daß vermehrt im Verschleierungsbetrieb gearbeitet werden kann und dadurch eine schnellere Gewöhnung an die Sprachqualität eintritt. Die Ausrüstung aller Funkfahrzeuge mit Vericryptgeräten wäre wünschenswert.

Außerdem hat sich die Anwendung von Sprachverschleierungsgeräten z.B. bei den häufigen Großeinsätzen während der Demonstrationen gegen die Errichtung der Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf, bei denen viele Polizeiverbände aus verschiedenen Bundesländern und Bundesgrenzschutzeinheiten funkbetrieblich zusammengearbeitet haben, sehr gut bewährt. Hierbei war es besonders wichtig, daß alle Polizeiverbände entsprechend dem in der Antwort zu 1. a) Abs. 3 genannten Beschluß des Arbeitskreises II bundeseinheitlich mit dem Vericrypt 1100 ausgerüstet waren.

Im übrigen hat auch die Deutsche Bundespost mit Urkunde vom 10.02.1984 das Sprachverschleierungsgerät Vericrypt 1100 zur Anschaltung an Sprechfunkanlagen für Funkfernsprechanschlüsse (Autotelefone) im Netz B 2 zugelassen. Solchen Zulassungen durch die Post gehen immer strenge Eignungsprüfungen voraus.

Zu 3. b):

Weil der taktische Bedarf und die positiven Erfahrungsresultate die Nachteile maßgebend übertreffen (s. Antwort zur Frage 3. a).

Zu 3. c);

Nein, es ist nicht zutreffend, daß das Vericrypt zusammen mit Gleichwellenfunksystemen grundsätzlich nicht funktioniert. Nochmalige anlaßbezogene Erprobungen am 18.02.1994 im Gleichwellenfunknetz der Polizeidirektion Schwabach haben ergeben, daß Sprachverschleierungsbetrieb auch mit Gleichwellensystemen möglich ist, wenn die notwendigen Voraussetzungen (grundsätzliche ausreichende Funkfeldstärken, keine zu großen Entfernungen, vgl. Antwort zur Frage 3. a) gegeben sind. Diesbezügliche Untersuchungen vor der Beschaffung der Sprachverschleierungsgeräte 1980 wären nicht möglich gewesen, weil die neue Gleichwellenfunktechnik erst ab 1985 beschaffbar war.

Zu 4. a):

Das Vericrypt wird immer dann eingesetzt, wenn es besonders geboten ist, den Polizeifunkverkehr gegen Abhören zu sichern und wenn die betroffenen Einsatzkräfte im notwendigen Umfang ausreichend damit ausgestattet sind. Dies trifft in der Regel für die in der Antwort zur Frage 1. b) genannten Polizeidienste zu. Aufzeichnungen über wie oft und wo werden zur Vermeidung administrativer Hemmnisse nicht geführt. Außerdem wäre es den Polizeibeamten nicht zumutbar, unter Einsatzbelastung auch noch festzuhalten, wann, wie lange und wo das Sprachverschleierungsgerät ein- oder ausgeschaltet war.

Zu 4. b):

Es trifft nicht zu, daß durch die Einführung des Gleichwellenfunks und die topographische Struktur der bayerischen Landschaft das Sprachverschleierungsgerät grundsätzlich nicht praktikabel ist. Richtig ist, daß die Sprachverschleierung in den Funkverkehrskreisen sowohl mit herkömmlicher Technik als auch mit Gleichwellentechnik im normalen alltäglichen Direktions- und Inspektionsdienst aus folgenden Gründen praktisch kaum verwendet wird:

- Die Abhörsicherung ist hier nicht so dringend geboten, daher sind auch die Funkstellen in diesen Bereichen aus

fiskalischen Gründen nur in sehr begrenztem Umfang (für Sondereinsätze) mit Vericryptgeräten ausgestattet.

-    In diesen Funkverkehrskreisen sollen alle verfügbaren Kräfte ständig über die Einsatzlagen und -abläufe unterrichtet sein, damit sie möglichst rechtzeitig auf Einsätze vorbereitet sind. Im Funkverkehr gilt daher die Grundforderung , Jeder hört Jeden“. Es wäre somit wenig sinnvoll, wenn - von Ausnahmen abgesehen - die Minderheit, die über Sprachverschleierungsgeräte verfügt, im Schlüsselbetrieb und die Mehrheit ohne Vericrypt im Klarbetrieb arbeiten würde.

-    Die überwiegend mit Sprachverschleierungsgeräten ausgerüsteten Dienste operieren in der Regel nicht in diesen Funkverkehrskreisen der Polizeidirektionen, sondern auf Sonderkanälen.

Zu 5. a):

Zutreffend ist, daß das Staatsministerium des Innern im Januar 1993 alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), also auch die Hilfsorganisationen, die überhaupt keine Verschleierungs-/Verschlüsselungsgeräte haben, nochmals auf die erhöhte Gefahr des unbefugten Mithörens des Funkverkehrs hingewiesen hat. In der Praxis sieht das so aus, daß - soweit dies einsatztaktisch möglich ist - die übermittlung sensibler Sachverhalte auf dem offenen Funkwege unterbleiben oder zumindest verringert werden muß bzw. so erfolgt (z.B. durch Umschreibungen), daß die unbefugt mitgehörten Durchsagen nicht schädlich genutzt werden können.

Zu 5. b):

Nein, dies trifft so keinesfalls zu. Dieser Hinweis auf die erhöhte Gefahr des unbefugten Mithörens ist vielmehr auf folgendes zurückzuführen:

Aufgrund des Rechts der Europäischen Gemeinschaft auf freien Warenverkehr und auf Informationsfreiheit hat das Bundesministerium für Post und Telekommunikation die technischen Vorschriften für Ton- und Fernseh-Rundfunk-empfanger dahingehend geändert, daß die bislang bestehende Beschränkung der Gerätezulassung auf bestimmte Empfangsfrequenzbereiche entfallen ist. Damit können seit dem 30.06.1992 auch in Deutschland sogenannte „Breitbandempfanger“, mit denen auch der Funkverkehr aller BOS mitgehört werden kann, nicht nur - wie schon bisher möglich - vertrieben und besessen werden, vielmehr ist nun auch der bislang strafbewehrte Betrieb derartiger Breitbandempfänger zulässig. Somit darf jetzt jeder Empfänger, der wenigstens den Empfang eines Rundfunkdienstes ermöglicht und die Technischen Vorschriften für Rundfunkempfänger einhält, von Jedermann errichtet und betrieben werden. Der Empfang von Aussendungen, die nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind, bleibt aber zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses weiterhin untersagt. Derjenige, der solche Sendungen empfängt, begeht einen - allerdings nicht strafbewehrten - Verstoß gegen Verleihungsbedingungen im Sinne von § 2 FAG (Nr. 4.2 der Allgemeingenehmigung für Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger). Strafbewehrt ist gemäß § 11 FAG lediglich die Mitteilung der Tatsache des Empfangs sowie des Inhalts solcher Sendungen.

Da eine Vollausstattung der BOS mit Verschlüsselungs-/Verschleierungsgeräten gegenwärtig aus finanziellen Gründen nicht möglich ist und erst mit der Einführung einer neuen digitalen Funkgerätegeneration in Erwägung gezogen werden kann, muß der Funkverkehr weiterhin überwiegend offen abgewickelt werden, obwohl er jetzt weitergehend mitgehört werden kann.

Zu 5. c):

Der dringende taktische Bedarf an Sprachverschleierungsgeräten Vericrypt 1100 ist inzwischen (auch bundesweit) gedeckt. Seit 1992 werden keine Geräte mehr beschafft. Im Doppelhaushalt 1993/1994 sind speziell für die Beschaffung von Sprachverschleierungsgeräten keine Haushaltsmittel mehr ausgebracht. Die Herstellerfirma hat die Produktion des Vericrypt 1100 Ende 1993 eingestellt. Die Präsidien fordern jedoch immer noch einzelne Vericryptgeräte für besondere Einsatzzwecke an. Dieser Einzelbedarf kann aus einem noch vorhandenen geringfügigen Reservebestand gedeckt werden.

Es ist damit zu rechnen, daß etwa ab dem Jahr 2000 eine neue Sprechfunkgerätegeneration mit digitaler Sprachübertragung bei allen BOS eingeführt werden muß. In diese digitalen Funkgeräte ist dann ein Verschlüsselungsbaustein problemlos integrierbar.

Wegen der Liberalisierung im Bereich der Funkempfänger (vgl. Antwort zur Frage 5. b) hat die Technische Kommission des Arbeitskreises II einen ad-hoc-Ausschuß „Sprachverschleierung“ eingesetzt und gebeten, technologisch und wirtschaftlich in Frage kommende Übergangssysteme auf ihre Einsatztauglichkeit zu untersuchen und darüber zu berichten. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor.