Stand: 08.09.2016

FTZ - Nummer
ZZF - Nummer
BZT - Nummer



Der Bereich der Fernmeldegeräte wie z.B. Telefone, Fernschreiber und sonstige, mit dem Fernmeldenetz der Post verbundene Geräte wie Anrufbeantworter etc. bzw. von Geräten, die hochfreqeunte Strahlung abgeben oder Empfangen (Radios, Fernsehgeräte, Funkgeräte aber auch z.B. Mikrowellen etc.) bedurften grundsätzlich einer Zulassung.

Oberstes Ziel war es, Netzstörungen durch nicht-konforme Geräte zu verhindern. Fernmeldegeräte durften nur nach eingehender technischer Prüfung durch das Fernmeldetechnische Zentralamt (FTZ) am Fernmeldenetz der Deutschen Bundespost betrieben werden; auch Funkgeräte wurden überprüft. Hierbei wurden sowohl die Funktion als auch Betriebssicherheit eingehend getestet. Nach bestandener Prüfung wurde das Gerät für den Betrieb zugelassen und die so genannte FTZ-Nummer vergeben. Die relativ hohen Kosten für die Prüfung hatten die Gerätehersteller zu tragen.

Das Fernmeldetechnische Zentralamt (FTZ) war eine zentrale Mittelbehörde der Bundespostverwaltung. Es wurde am 14. März 1949 gegründet und hatte seinen Sitz in Darmstadt. Das ursprünglich dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen nachgeordnete FTZ wurde im Rahmen der Postreform am 1. Juli 1989 der Deutschen Bundespost – Generaldirektion Telekom unterstellt.

Die Vergabe von FTZ-Zulassungsnummern begann am 1.10.1959 und war ab 1.6.1960 Pflicht für neue Geräte.

Bis zum 31.03.1986 setzte sich die FTZ-Nummer aus dem Buchstaben E (für Funkgeräte und Empfänger) und einer laufenden Nummer und dem Zulassungsjahr zusammen. Der Buchstabe K war unter anderem z.B. bei CB-Funkgeräten anzutreffen. Auch gab es Geräte mit dem Zulassungsbuchstaben D. Der Buchstabe D kennzeichnete wohl Geräte für das 50 kHz-Kanalraster, wie z.B. das Bosch KF-T oder das SEL SEM 27-80.

Es gab allerdings von dieser Regel auch Abweichungen.
Die Struktur der ZZF-Nummer für die ersten 1985 auf den Markt gekommenen C-Netz Telefone lautet z.B. ZZF C450-2 für das Siemens C1. Die Nummer steht für C = C-Netz, 450 = 450 MHz Bereich und Zahl = aufsteigend nach Erteilung, in diesem Fall also das zweite zugelassene C-Netz Telefon.
Im Bereich der, heute würde man sagen, Unterhaltungselektronik, wurde anders verfahren.
In den sechziger und siebziger Jahren wurden Buchstaben und Nummern (U 108 für Blaupunkt) oder Nummern und Nummern (1152 für Aiwa plus aufsteigend 21, 22, 23, ...) verwendet. Die Buchstaben standen für die Geräteart (Radio, Fernsehen, usw.). Eine Aufschlüsselung der verwendeten Buchstaben ist leider nicht verfügbar. In den achtziger Jahren kam dann eine Struktur mit FTZ 21/508 (hier wieder 508 für Blaupunkt). Die ersten beiden Zahlen standen für die Geräteart (Radio, Fernseher, Bauelemente,...).

Die FTZ-Nummer war in der Regel Bestandteil des Typenschildes, wie hier bei einem SEL FuG 10 zu sehen ist.

Ab 01.04.1986 war die Form fest vorgegeben. Markant ist das Posthorn und der Buchstabe Z.

Die Zulassungsnummer setzt sich zusammen aus einem führenden Buchstaben, der die Art der Zulassung kennzeichnet, einer sechsstelligen Ziffernfolge und einem Endbuchstaben, der das Jahr der Zulassung in codierter Form nach DIN 41 314 kennzeichnet.

Die Anfangsbuchstaben hatten folgende Bedeutung:

A

Allgemeinzulassung

E

Einzelzulassung

P

Erprobungszulassung

T

Versuchszulassung (Test)

V

Vorführzulassung

Hier die Jahrescodierung nach DIN 41 314:

Produktionsjahr (ab 1970)

A

B

C

D

E

F

G

H

J

K

L

M

N

P

R

S

T

U

V

W

X

1970

71

72

73

74

75

76

76

77

78

79

80

81

82

83

84

85

86

87

88

89

1990

91

92

93

94

95

96

97

98

99

00

01

02

03

04

05

06

07

08

09

2010

11

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Zum 1.7.1982 gingen die Aufgabe der Zulassung von Fernmeldeeinrichtungen vom Fernmeldetechnischen Zentralamt (FTZ) auf das Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF) in Saarbrücken über, das ab 01.04.1991 die ZZF-Nummern vergab. Am 10.03.1992 erfolgte die Umbennung in Bundesamt für die Zulasungen in der Telekommunikation (BZT) und es wurden die BZT-Nummern vergeben. Das BZT wurde im September 1996 in das Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) integriert. Am 31.12.1997 wird aus BAPT die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Daraus entsteht am 23.7.2005 die Bundesnetzagentur (BNetzA).

Hier die ZZF-Nummer, die vom 1.4.1991 bis 9.3.1992 vergeben wurden.

Ab 10.3.1992 wurde die BZT-Nummern vergeben.

Der Aufbau der Nummern war identisch.

Durch die Richtlinie 1999/5/EG der Europäischen Union vom 09.03.1999 wurde das Zulassungsverfahren auf die Hersteller übertragen, die die CE-Kennzeichnung auf den Geräten anzubringen haben. Übergangsfristen galten bis zum 07.04.2001.

Ich Danke Herrn Dietmar Ost von der Bundesnetzagentur für die Unterstützung bei der Zusammenstellung der obigen Informationen.