Stand: 28.09.2011

Funkstörungen und die Funküberwachung



Hilfe – die Putzfrau kommt


Wir hatten auf einmal auf unserem Feuerwehr- / Rettungsdienst-Kanal regelmäßig Montags bis Freitags zwischen 18:00 und 18:30 Störungen. Hier wurde immer wieder Tonruf I, Tonruf II und auch die Sprechtaste gedrückt. Das ganze erfolgte ohne Beachtung des laufenden Funkverkehrs also auch in bestehende Funkgespräche hinein. Nachdem das ganze nach 2 bis 3 Wochen nicht aufhörte, wurde die Funküberwachung eingeschaltet. Als Störungsquelle wurde eine Stadtverwaltung im Kreisgebiet ausgemacht, die eine feste Betriebsstelle für die Feuerwehr betrieb. Die Funkstelle wurde einer eingehenden Prüfung unterzogen, technische Fehler waren keine feststellbar. Zu den Uhrzeiten war auch nachweislich keiner in der Betriebsstelle – bis auf die Putzfrau, die gründlichst im ganzen Rathaus saubermachte. Das Funkpult mußte natürlich auch geputzt werden – also feuchten Lappen und kräftig über die Tasten .............


Immer wieder Bastler


Hier eine Störung auf einem Rettungsdienstkanal. Irgendwann abends war ein Träger auf dem Kanal – ohne jede Sprache oder so. Nach mehreren Stunden Träger wurde die Funküberwachung eingeschaltet. Als Störer wurde eine kleine Rettungswache (1 Fahrzeug ist dort lediglich stationiert) ermittelt. Der Vor-Ort-Besuch und die Überprüfung der Geräte ergab, das einer der Nachtschichtkollegen ein eifriger Bastler war. Er meinte, das es ja schön wäre, mit einem der im Internet erhältlichen Programme die FMS-Protokolle auf dem PC auswerten zu müssen. Leider hat er dabei durch falsche Beschaltung am Funkgerät in der Wache einen Dauerträger gesetzt. Der Rettungswachenbetreiber hat sich über den Besuch der Funküberwachung sehr gefreut – insbesondere über die Rechnung, die danach kam ..................... Fragt mich bitte nicht, wie er es gemacht hat – das entzieht sich meiner Kenntnis. Er ist auch nicht mehr da beschäftigt. Und der Leiter der Rettungswache ist auf das Thema immer noch nicht vernünftig anzusprechen – da läuft er immer so rot an ....................


Aus der Ermittlungstätigkeit der Funküberwachungen gibt es z.B. folgende Fälle zu berichten

Etwas ganz dreistes


Aufgrund von Funkstörungen in einem Ballungsgebiet konnte die Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit der polizeilichen Funk-Überwachung auf einer Baustelle bei einer Elektroinstallationsfirma 4 Motorola FuG 11b sicherstellen, die auf Kanal 34 U/W von dieser Firma für interne Kommunikation auf der Baustelle benutzt wurden. Da die Motorola FuG 11b ja auch als Betriebsfunkgeräte programmiert werden können, erhielt die Elektrofirma die Geräte mit der Auflage, diese umzuprogrammieren und eine Betriebsfunkfrequenz bei der Bundesnetzagentur zu beantragen, zurück. Etwa sechs Monate später (es war ein Donnerstag) erhielt die Funküberwachung der Polizei eine Störungsmeldung vom einem Polizeipräsidium, dass auf dem Kanal 30 (ein Hauptbetriebskanal der Polizei in diesem Bereich) Funkverkehr in ausländischer Sprache durchgeführt werde, der derart stören würde, dass ein normaler Funkverkehr nicht mehr möglich sei. Durch ein Peilfahrzeug der polizeilichen Funküberwachung konnte als Störungsort eine Großbaustelle festgestellt werden. Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit konnte eine nähere Lokalisierung an diesem Tag nicht mehr durchgeführt werden. Am darauffolgenden Tag (ein Freitag) wurde vor Ort der BOS Frequenzbereich überwacht, es wurden jedoch keine Aussendungen festgestellt. Am darauf folgenden Montag erfolgte eine erneute Frequenzbeobachtung im Nahbereich der Großbaustelle. Unberechtigte Aussendungen wurden auf dem BOS – Kanal 31 Unterband - Not- und Anrufkanal der BOS im 2m Bereich, wieder in einer ausländischen Sprache (vermutlich Polnisch) festgestellt. Der anwesende Peiltrupp hatte erhebliche Probleme, die genutzten Geräte auf der Großbaustelle zu lokalisieren, da deren Standorte ständig wechselten. Lediglich ein Gerät sendete praktisch von einer nicht wechselnden Stelle. Im Endeffekt wurde festgestellt, dass auch auf dieser Baustelle die bereits vor einem halben Jahr aufgefallene Elektroinstallationsfirma tätig war. Bei der anschließenden Überprüfung wurden wieder die bereits bekannten 4 Motorola Handfunkgeräte FuG 11b gefunden und sichergestellt. Natürlich wurde über die Bundesnetzagentur erneut ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das Ergebnis (OWI-Bescheid mit der Höhe des Bußgeldes und der Rechnung über die Ermittlungskosten) ist mir leider nicht bekannt.


Wie schön ist es doch, die Feuerwehr zu alarmieren .....


Eines frühen abends wird in einem Landkreis eine Ortsfeuerwehr mittels Funkmeldeempfänger und Sirene alarmiert. Als die Kameraden am Gerätehaus einsatzbereit waren und den Einsatzort bei der Leitstelle erfragten, erhielten sie die Auskunft, das kein Einsatz vorliegt und sie auch nicht alarmiert wurden. In der Folgezeit kam es bei dieser Ortsfeuerwehr mehrfach zu solchen Fehlalarmierungen.

Da keine Störung an Alarmumsetzern und Sirenensteuergerät festgestellt werden konnten, wurde die Funküberwachung eingeschaltet, die den Alarmierungskanal daraufhin in die dauerhafte Überwachung nahm.

Bereits nach wenigen Tagen kam es erneut zu einer Fehlalarmierung und durch die ortsfesten Peiler der Funküberwachung konnte der Sender bis auf etwa 500m in einem Wohngebiet lokalisiert werden. In diesem Bereich befindet sich allerdings keine offizielle Sendeanlage der BOS, daher kann es sich nur um eine illegale Anlage eines Schwarzfunkers handeln.

Somit wird ein Außeneinsatz mit dem Peilwagen von unbestimmter Dauer notwendig. Die zwei Kollegen der polizeilichen Funküberwachung postieren sich in der Nähe des Wohngebietes und wechseln sich regelmäßig bei der Überwachung der Frequenz ab. Nach mehreren Tagen ohne jegliche Aktivität wird schon der Abbruch der Aktion in Erwägung gezogen. Doch das lange Warten wird belohnt. Plötzlich ist eine Alarmierung zu hören und der Sender kann in dem Wohngebiet bis auf ca. 2 Meter genau lokalisiert werden.

Der etwa 5 Minuten später erfolgte Hausbesuch kam für den Wohnungsinhaber sichtlich überraschend und unerwartet. Bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten wurde neben dem selbstgebauten „Testsender“ auch mehrere auf BOS-Frequenzen eingestellte und eingeschaltete Funkgeräte, ein PC mit Funkaufzeichnungs- und Auswertungssoftware sowie ein Funk-Scanner mit eingespeicherten BOS Frequenzen sichergestellt.

Gegen den illegalen Alarmierer wurde ein Verfahren wegen Verstoß gegen verschiedene Rechtsnormen eingeleitet.

Der Ausgang des eingeleiteten Strafverfahrens und die Höhe der Schadenersatzforderungen sind leider nicht bekannt.

Und alles nur, weil es ja so toll ist, die Jungs von der freiwilligen Feuerwehr mal wieder zu verarschen ....................


Man sollte Technik auch bedienen oder installieren können


Bei einer routinemäßigen Überwachung des 2m Kanals 31 U/W (Zusammenarbeitskanal der BOS) wurde festgestellt, dass eine RS 2 Schaltung des 2m Kanals 31 U/W mit dem 4m Betriebskanal einer Feuerwehr- und Rettungsdienstleitstelle bestand. Von beiden Kanälen war es möglich, jeweils in den anderen einzusprechen. In dem betroffenen Gebiet war es möglich, über den Kanal 31 den örtlichen Feuerwehr- und Rettungsdienstkanal zu beaufschlagen und umgekehrt. Durchgeführte Peilungen der polizeilichen Funküberwachung und der Bundesnetzagentur ergaben einen Schnittpunkt in in einem kleiner Ort Nähe des dortigen Feuerwehrgerätehauses. Vom Peiltrupp wurden die Funkanlagen der freiwilligen Feuerwehren vor Ort sowie der bei einer der möglicherweise in Frage kommenden freiwilligen Feuerwehren stationierte ELW 2 überprüft. Die Überprüfung verlief negativ. Im Laufe des Tages konnte ermittelt werden, dass die beiden NEF (Notarzteinsatzfahrzeuge) des Rettungsdienstes in dem Kreis mit einer Überleiteinrichtung (Aktivhalterung für Bosch FuG 10a) ausgerüstet sind. Ein Abgleich mit der Einsatzprotokollierung der Leitstelle ergab, dass eines der NEF zu dem Feststellungszeitraum in dem Ort eingesetzt war. Eine Überprüfung der beiden Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge wurde daraufhin durchgeführt. In beiden Fahrzeugen war je eine Überleiteinrichtung (Aktivhalterung) fest verbaut. Über diese Aktivhalterung war das eingebaute FuG 8b1 mit einem FuG 10 Bosch zusammengeschaltet. Wenn das FuG 10 in die Aktivhalterung eingeführt wurde, wurde die Aussenantenne mitgenutzt. Offensichtlich war die Brückenfunktion hier aktiv. Der Einbau wurde laut dem verantwortlichen Betreiber des Rettungsdienstes durch einen örtlichen Händler durchgeführt. Da solche RS-2-Schaltungen explizit der Genehmigung bedürfen, wurde vor Ort ein Betriebsverbot für diese Überleiteinrichtungen erteilt, um einen störungsfreien Funkverkehr sicherzustellen. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, diese Aktivhalterungen ohne Verbindung zu einem 4-m-Gerät als Ladehalterung zu verwenden. Die Inbetriebnahme als Überleiteinrichtung bedarf jedoch in jedem Fall der Genehmigung. Aufgrund der Frequenzknappheit und der sich aus der Nutzung ergebenden Probleme dürfte diese aber nur schwer zu erhalten sein.


Man sollte schon wissen, was man tut


Es erfolgte eine Störungsmeldung durch die polizeiliche Funküberwachung eines Bundeslandes an das Nachbarland, dass eine Daueraussendung auf einen Feuerwehr- und Rettungsdienst-Kanal den Funkbetrieb in gewissen Regionen erheblich beeinträchtigen würde. Durch die Funküberwachung des eingeschalteten Bundeslandes wurde festgestellt, dass die Gleichwelle in einem Landkreis dauernd auf Sendung war. Über eine Fernwirkanlage konnte ein schwacher Träger im Unterband ausgemacht werden, der für die Daueraussendung der Gleichwelle ursächlich war. Eine Rücksprache mit der örtlichen Leitselle ergab, dass die Störung bereits am Vorabend in den frühen Abendstunden auftrat. Peilungen durch die stationären Peilanlagen der polizeilichen Funküberwachung und der Bundesnetzagentur verliefen negativ, da das Signal zu schwach war. Aus diesem Grund wurde ein mobiler Peileinsatz durchgeführt. Als Störungsort wurde eine Feuerwache ermittelt. Bei dem Vororteinsatz wurde im dortigen Wachraum ein auf dem Boden, hinter dem Funktisch abgestelltes FuG 7b gefunden. Es handelte sich um ein tragbares Gerät aus KATs Beständen. Das Gerät war nur mit einer Stabantenne versehen. An der Handapparatebuchse war ein Kabel angeklemmt, welches mit der Soundkarte eines PCs verbunden war. Auf diesem PC wurden mit Hilfe des Programms FmS32pro die FMS Telegramme des Betriebskanals ausgewertet. Das Verbindungskabel FuG < ---> PC wurde von einem Feuerwehrangehörigen selbst gebastelt. Offensichtlich war dieser selbsternannte „Techniker“ nicht richtig „ausgebildet“ denn er lötete eine Brücke zwischen zwei Pins, so dass 12 V plus auf die Sendertastung geschaltet wurden. Aus diesem Grund sendete das FuG ständig. Im Endeffekt hatte die Gleichwelle durch die nahezu 24 stündige Daueraussendung Schaden genommen. Sie mußte komplett neu eingemessen werden. Leider habe ich keine Information über die daraus dann entstandenen Kosten für den Landkreis.


Und hier stört die Funküberwachung....


Bei der regelmäßigen Überprüfung der Technik des Funkmesswagens wurde ein schwaches Signal auf 84.000 MHz, also knapp Kanal 347 im Oberband (84.015 Mhz) festgestellt. Der Peiler konnte jedoch keine Richtung orten, aus der das Signal stammt.

Somit wurde die stationäre Messtechnik der Funküberwachung darauf angesetzt. Diese konnte kein Signal feststellen.

Daraufhin wurde der Handpeiler bemüht. Ein Signal konnte nur direkt am Funkmesswagen festgestellt werden. Somit störte der Funkmesswagen selbst – aber was?

Nach längerer Suche (der Wagen wurde fast ganz auseinander genommen) wurde eine Quarzuhr gefunden, die ein Kollege in den Wagen gestellt hatte. Die 21. Oberwelle der Quarzuhr war zu empfangen und somit der "Störer" gefunden.

Dies war wohl die längste und ausführlichste Überprüfung der Technik des Funkmesswagens, die je vorgenommen wurde.