Stand: 19.05.2017

Küstenwache



Die Aufgaben der Küstenwache sind vielfältig und fallen in den Zuständigkeitsbereich verschiedener Behörden.

Bevor 1994 die Küstenwache in der heutigen Form durch den Bund übernommen wurde, bestand sie z. B. in Schleswig-Holstein aus der Wasserschutzpolizei(WSP), dem Amt für Land- und Wasserwirtschaft(ALW) sowie der Fischereiaufsicht.
Zum Verständnis, ALW war der Vorgänger des ALR, Amt für Ländliche Räume.
Die eigentlich unterschiedlichen Aufgaben wurden gemeinsam wahrgenommen.
Nur die WSP hatte BOS-Funk. Die anderen hatten faktisch Betriebsfunk. Gemeinsame Kommunikation fand über die Seefunkkanäle im VHF-Bereich statt. Die WSP hatte keine Grenz-/Kurzwelle.
Parallel zur Aufgabenwahrnehmung der Küstenwache operierten in den Küstengewässern der See-Zoll und der BGS-See. Der See-Zoll kontrollierte z.B. in den Sportboothäfen die eingeführten Freimengen und verplompte die Zollfächer. Es gab aber auch eine Betriebsstoffkontrollgruppe, die überprüfte, ob Schiffsdiesel mit steuerbegünstigtem Heizöl betrieben wurden. Der BGS-See war für den Schutz der Außengrenzen, 3sm-Zone/später 12sm-Zone und illegale Grenzübertritte zur See zuständig.

Da nicht alle an der Küstenwache beteiligten Dienststellen BOS-Funk nutzen durften, wurden Betriebsfunkfrequenzen und handelsübliche Betriebsfunkgeräte eingesetzt.

So wurde z.B. das AEG-Telefunken Teleport K 2-Kanal 2-m Gerät eingesetzt, wenn ein Kollege das Schiff verlassen musste um z.B. die Maschenweite von Netzen zu kontrollieren, Fänge zu begutachten (Mindestmaße) oder aber die Logbücher einzusehen. Dies fand nicht nur auf See sondern auch bei Anlandung im Hafenbereich statt. Natürlich gab es auch Tragevorrichtungen, die auch über der Schwimmweste getragen werden konnte.

Ab 2005 haben alle Mitglieder der Küstenwache BOS-Funk neben dem Seefunk auf UKW und Grenz-/Kurzwelle. Die bis dahin neben dem Seefunk verwendeten Betriebsfunkausrüstungen wurden ausgesondert.

Die Küstenwache ab 1994

Das beabsichtigte Verwaltungsabkommen zur Schaffung einer gemeinsamen Küstenwache scheiterte an den Ländern. Waren nach der Wiedervereinigung doch nur fünf Länder Küstenanrainer - Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Polizeiliche Aufgaben auf dem Bodensee und in der Rhein-Schiffahrt wichen doch nicht unerheblich von denen der geplanten Küstenwache ab. Die 700km deutsche Seegrenze sind auch Schengen-Grenze. Nach Auffassung des Bundesrates eine Bundesaufgabe.

In Folge übernahm der Bund 1994 die gesamte neue Küstenwache einschließlich der Finanzierung. Dazu gehören nun der BGS-See, der Zoll, Wasser- und Schiffahrtsverwaltung sowie Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Fischereiaufsicht). Die Wasserschutzpolizeien der Länder und die sonstigen Landesdienststellen gehören nicht mehr dazu und haben folglich weder den Schriftzug Küstenwache noch die schwarz-rot-goldene Kennzeichnung.
Die Fischereiaufsicht ging in die BALE über. Nun erfüllen alle Mitglieder der Küstenwache jede Aufgabenstellung. Es kann also auch der Zoll die Maschenweite von Fischereinetzen kontrollieren und die Fischereiaufsicht eine Dokumentenprüfung durchführen. Ebenso kann die Schiffahrtsverwaltung Umweltdelikte verfolgen.

2005 wurden dann die Küstenwachen der Länder endgültig aufgelöst.