Stand: 14.01.2018

SEL FuG 10a

Da SEL lange kein eigenes, aktuelles Handfunkgerät anbieten konnte, wurde 1975 als komplette Neuentwicklung das SEM 166 auf den Markt gebracht. Es handelte sich hierbei um das erste Synthesizer-Gerät.

Es handelt sich um ein Vielkanalgerät Typ FuG 10a, SEL-intern als SEM 166-1620 bezeichnet. Die FTZ-Nummer lautet E-323/75 (wie bei dem SEL FuG 10) und das Gerät erhielt im September 1977 die BOS-Zulassung. In der Ausführung als SEM 166-1620 A1 konnte es die Kanäle (2)00 bis (2)99 schalten, bei der Ausführung als SEL 166-1620 A11 waren die Kanäle 01 bis 92 schaltbar. Diese Bezeichnungen wurde aber nur bei den Zeichnungen und Bestellummern für Beschaffungen konsequent eingehalten. Bei den Typenschildern der Geräte hingegen nicht.

Das Datenblatt von SEL ist hier abgebildet.

Eine Wenigkanalversion als FuG 10 wurde ebenfalls auf den Markt gebracht. Diese konnte problemlos zu einem FuG 10a aufgerüstet werden.

Nachteilig bei dem Gerät war allerdings der recht hohe Stromverbrauch und der Akku, der auch den Deckel des Batteriefaches bildete, mit nur 600mAh bei 9,6 V. Einziger Hersteller des Akkus war SEL, Bestell-Nr. 76104 82510.
Nur mit guten, neuen Akkus konnten die Vorgaben der TR-BOS erfüllt werden.

Später nahm die Firma Alexander Batteries die Fertigung ihres kompatiblen Typs S5278 auf. Der letzte kompatible Akkupack wurde von axcom mit der Bestell-Nr.: T5316P gefertigt.

Zur Anwendung kamen die SEL Ladegeräte LG 166-2, die ca. 160,-- DM (ohne Mehrwertsteuer) kosteten. Hinzu kam noch das Netzkabel, das gesondert bestellt werden mußte.

Zum Laden muß der Akku aus dem Gerät entnommen werden, da am Gerät selber keine Ladekontakte vorhanden sind.

Vor dem Hintergrund, dass bei der polizeilichen BOS z.B. in einem Direktionsbereich, mit nachgeordneten Inspektionen, Revieren und Stationen tausende Ladegeräte und mehrere tausend betriebsbereite Sammler (Akkumulatoren) des Typs Telefunken/SEL alt, vorhanden waren, konnte eine Ausschreibung für Neubeschaffung folglich nur die Bedingung beinhalten, dass die vorhandene Infrastruktur SV (Stromversorgung) beibehalten werden muss. Im polizeilichen Bereich waren Ladegeräte der Typen AL, AL-L/D1 und das LG L/D1 von AEG flächendeckend vorhanden. Daher kam es bereits 1978 zu einer Ausschreibung für FuG 10a mit der Anforderung für die Nutzung vorhandener Telefunken Standladegeräte und Telefunken-Akkus (die es auch mit 700mAh gab) heraus.

Um die Kriterien dieser Ausschreibung zu erfüllen, modifizierte SEL das FuG 10a-Gehäuse dahingehend, das die Gehäuseschale um die Akkuaufnahme verkürzt wurde und eine Telefunken Akkuaufnahme angebracht wurde. Diese so modifizierten Geräte bekamen teilweise die Typenbezeichnung FuG 10A K/K anstelle der sonst verwendeten Bezeichnung FuG 10a (SEM 166-1620 A1 bzw. SEM 166-1620 A11). Die S-Nr. (vermutlich Artikel-Nummer) änderte sich bei den modifizierten Geräten von 76104 80000 auf 76104 80050. Die FTZ-Nr. E323/75 änderte sich nicht.

Hier die beiden Geräte im Vergleich. Das obere ist ein Gerät mit SEL-Akku, das untere ist ein Gerät mit Telefunken Akku.

Diese Version gab es auch mit dem kleinen Telefunken-Akkukasten.

Hier ein solches Gerät von 1978 mit der normalen Typenbezeichnung:

SEL FuG 10a mit Telefunken-Akku in der Ausführung K/K wurden nachweislich nicht an Feuerwehr, Rettungsdienst und Hilfsorganisationen ausgeliefert.
Hierfür gab es verschiedene Gründe. Zunächst die Refinanzierung der Entwicklungskosten für die eigene Produktlinie FuG 10/FuG 10a(SEM 166-1620 B1/166-1620 A1). Die Annahme der Beschaffung von Zubehör in Form von LG166 und Verbrauchsmaterial in Form der Akkumulatoren war Bestandteil der Vertriebskalkulation.
Die Produktionsstätte war in Berlin und nicht, wie angenommen, in Stuttgart. Für die Errichtung hatte es Fördermittel aus der Berlinförderung gegeben. Für die nicht unerheblichen Lagerbestände an Ladegeräten und Akkumulatoren in Berlin mussten auch Erlöse erzielt werden, zumal die Lebensdauer der bereits produzierten Akkumulatoren begrenzt war.