Stand: 17.12.2017

Betriebsfunk in der Landwirtschft der ehemaligen DDR



Betriebsfunk ist eigentlich nicht das Thema, mit dem ich mich beschäftige. Der dem BOS-Funk vergleichbare Funk der Polizei, Feuerwehr, DRK etc. wurde mit den auch für Betriebsfunkzwecke verfügbaren Geräten in der ehemaligen DDR abgewickelt.

Interessant ist jedoch der Betriebsfunk in der Land- und Forstwirtschaft, der in den 60er Jahren schrittweise eingeführt wurde. Die Funknetze der Land- und Forstwirtschaft waren voll in die Kommunikation im Katastrophenfall integriert, da diese meist lückenfrei im gesamten Kreisgebiet arbeiteten und desweiteren auf eine Vielzahl von in den LPGen vorhandenen Geräte zurückgegriffen werden konnte.

Zu der Technik und den damaligen Regularien ist jedoch relativ wenig bekannt. Da ich zufälligerweise verschiedene Dokumente erhalten habe, stelle ich diese hier unkommentiert zur Verfügung


Geräte der DDR-Funktechnik finden Sie auf meinen Seiten zum BOS-Funk in der ehemaligen DDR.

Die gesetzliche Grundlage - Anordnung über die Landfunkdienste ( Landfunkordnung ) vom 12.2.1974





Bereits 1986 gab es Erfahrungen und Vorschläge zur rationellen Nutzung des UKW Sprechfunks in LPG, VEG und ihren Kooperationen. Dieses 43-seitige Heft ist hier hinterlegt.



Bei den in folgenden hinterlegten Unterlagen handelt es sich Dokumente einer ehemaligen LPG P - Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft Pflanzenproduktion. Diese Dokumente belegen den Funkeinsatz und die damit verbundenen Dienstanweisungen etc.


Funkordnung für die UKW-Sprechfunknetze der Organe und Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft des Bezirkes Magdeburg vom 19.01.1981 - nur für den Dienstgebrauch!


Weisung zur Gewährleistung und Durchsetzung einer Forderung im Bereich der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft des Bezirkes Magdeburg vom 5.4.1971


Vereinbarung der Kooperation "UKW Sprechfunk" der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft des Kreises Haldensleben vom 9.4.1987


Funk-Belehrung für Mitarbeiter - Verwendungszeitraum unbekannt


Bericht über die Ausbreitungsmessung vom 18.6.1987


Erfahrungen und Hinweise zum Errichten und Betreiben von UKW-Verkehrsfunknetzen - Zeitschrift agrartechnik vom November 1975


Sehr interessant ist auch die Weisung zur Erhöhung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin beim Umgang mit Funkanlagen des Rates des Bezirkes Halle vom 28.1.1987 an alle Leiter von Betrieben und Einrichtungen der Lans-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft des Bezirkes Halle die Funkanlagen betreiben.


Die obigen Unterlagen belegen den Einsatz von Funktechnik im 2-m-Band. Offensichtlich wurde 1990 ein Wechsel in das 70-cm-Band vollzogen, wie die folgende Genehmigungsurkunde belegt.

Genehmigungsurkunde zum Errichten und Betreiben von Funkstellen im Landfunkdienst vom 4.2.1990


Mit jedem Gerät war eine Sendekarte ständig mitzuführen.

Die in der folgenden Abbildung dargestellen Sendekarten unterscheiden sich deutlich in der Papierqualität. Die obere abgebildete Karte aus dem Jahre 1981 ist noch auf kartoniertem Papier - ca. 120 gramm / qm - gedruckt. Die untere Karte stammt aus dem Jahre 1989 und bei dem verwendeten Papier handelt es sich um ein 60 bis 70 gramm / qm Papier. Die unterschiedlichen Größen und zum Teil schrägen Schnittkanten der Karten deuten auf ein manuelles Beschneiden hin.